Darf ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel von seiner
vermieteten Wohnung behalten?
Darf ein Vermieter regelmäßig in seine vermietete Wohnung?
Das sind Fragen, die immer wieder auftauchen und nicht hundertprozentig beantwortet werden können.
Juristisch sieht es wohl so aus, dass der Vermieter nur in Ausnahmefällen
in die Wohnung darf. Zum Beispiel bei Reperaturen, die der Mieter
ihm gemeldet hat und für die der Vermieter zuständig ist.
Oder, wenn der Mieter das Mietverhältnis gekündigt hat und der Vermieter
die Wohnung interessierten Nachmietern zeigen möchte.
In diesen Ausnahmefällen gilt aber auch, dass der Vermieter sich mit den
Mietern absprechen muß und eine Zeit vereinbaren, zu denen der Mieter
auch zu Hause ist.
Der Vermieter muß sich nach den Zeitvorgaben des Mieters richten.
Ansonsten hat der Vermieter kein Recht, in die Wohnung des Mieters
zu gehen.
Während der Mietzeit bestimmt der Mieter selbst, wer Zutritt zur Wohnung hat.
Der Mieter ist während der Mietzeit im Besitz der Wohnung. Das heißt, der Vermieter hat kein Recht auf einen Wohnungsschlüssel, auch nicht
für Notfälle. Selbst dann nicht, wenn es im Mietvertrag so stehen sollte.
Diese Klausel ist juristisch unwirksam. Der Mieter hat das Recht, andere
von der Nutzung der Wohnung auszuschließen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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