Erhalten sie Ihren Steuerbescheid, sollten Sie diesen gründlich überprüfen. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass jeder 3. Steuerbescheid fehlerhaft ist. Häufige Fehler sind im Steuerbescheid sind zum Beispiel:
Zahlendreher, unberücksichtige Freibeträge, oder Werbungskosten, die nicht mitberücksichtigt wurden.
Um den Steuerbescheid zu prüfen, vergleichen Sie die Zahlen Ihrer Steuerangaben auf Ihrer eingereichten Steuererklärung mit den Angaben auf dem vom Finanzamt erteilten Steuerbescheid.
Abweichungen von der Steuererklärung muß das Finanzamt in seinem Steuerbescheid begründen. Fehlt eine Begründung könnte dies auf einen Fehler des Finanzbeamten hinweisen.
Einen Einspruch gegen den erhaltenen Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides in einem formlosen Schreiben-am besten mit einer detaillierten Begründung-einreichen. Hier gilt das Datum des Steuerbescheides plus 3 Tage Postweg.
Der Einspruch selbst ist kostenlos.
Unter Umständen könnte ein Einspruch auch eine nachteilige Beurteilung zum bereits erteilten Bescheid ergeben. In diesem Fall sollte man kann der Steuerpflichtige seinen Steuereinspruch zurückziehen. Damit gilt dann der erstmalig erteilte Bescheid.
Weiterhin besteht bei einer Ablehnung des Steuer-Einspruchs die Möglichkeit einer Klage.
Dies sollte man mit einem Steuerfachmann besprechen.
Hier gibt es Schreibvorlagen und weitere Informationen zum Thema:
Einspruch gegen den Steuerbescheid
www.banktip.de/rubrik2/20048/7/wissenswertes-zum-widerspruch-gegen-einen-steuerbescheid.html
Lesen Sie auch: www.gratisproben.net/bankueberweisung-in-welcher-zeit-beim-empfaenger.html
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