Ab dem 01. April 2013 ändern sich in verschiedenen Bereichen einige gesetzlichen Bestimmungen.
Im Verkehrsbereich
Das betrifft insbesondere die Autofahrer und auch die Radfahrer, die im Schnitt in Zukunft mehr als 5 Euro als bisher für ein „Vergehen“ zahlen müssen.
Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit werden erhöht. Wenn die Parkdauer überschritten wird, zum Beispiel um 30 Minuten müssen in Zukunft 10 Euro Strafe bezahlt werden.
Bisher kostete ein Überschreiten der Parkdauer 5 €.
Parküberschreitungen über 30 Minuten verteuern sich jeweils um 5 Eunro.
So kosten zum Beispiel:
1 Stunde länger – 15 Euro
2 Stunden länger – 20 Euro
3 Stunden länger – 25 Euro
über 3 Stunden – 30 Euro
Zuparken von Ausfahrten, wie Feuerwehr oder Behindertenparkplätze kostet 35 Euro.
Fahrradfahrer, die falsch in eine Einbahnstrasse einbiegen, werden mit 20 bis 35 Euro zur Kasse gebeten, bisher kostete das Ganze 15 bis 30 Euro.
Auf dem Fahrradweg in falscher Richtung fahren, kostet jetzt 20 Euro, anstatt wie bisher 15 Euro.
Auch wer nicht auf dem Fahrradweg fährt, zahlt 20 Euro.
Fährt ein Fahrradfahrer ohne Licht, muß er 20 Euro berappen, anstatt wie bisher 10 Euro.
Neue Verkehrsschilder zum Beispiel für Inline Skater, Rollschuhfahrer auf Radwegen und Strassen, Hinweise auf die Durchfahrt für Fahrradfahrer am Ende einer Sackgasse.
Dafür entfallen Schilder -zum Beispiel für einen beschrankten Bahnübergang.
Ab dem 01. April 2013 sind Rauchwarnmelder Pflicht für alle Neubauten. Eine Übergangslösung gibt es für bereits bestehende Wohnungen und Häuser bis 2017.
Für Menschen, die mobil eingeschränkt sind und pflegebedürftige Menschen, kommt der Zahnarzt ins Haus.
Der Grundfreibetrag für Lohnsteuer wird von 8004 Euro auf 8130 Euro angehoben. Die Steuererleichterungen machen sich aber nur marginal bemerkbar.
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