Wer hat Anspruch auf Elterngeld und wie hoch ist die Unterstützung für Eltern?
Alle frischgebackenen Eltern können seit Anfang 2007 einen Antrag
auf Elterngeld stellen. Das Elterngeld ist auch unter den Bezeichnungen Erziehungsgeld oder Mutterschaftsgeld bekannt. Auch Eltern, die ein fremdes
Kind-also kein leibliches Kind-betreuen, können Erziehungsgeld beantragen.
Eltern haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie
ihr Kind selbst betreuen und erziehen, also Elternzeit nehmen,
nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
mit ihren Kindern in einem Haushalt leben
einen Wohnsitz oder ihren üblichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Zahlungs Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom letzten
Nettoeinkommen. Vom durchschnittlichen monatlichen bereinigtem Nettoeinkommen werden 67 Prozent an Mutterschaftsgeld gezahlt. Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld und Wochenendzuschläge werden
nicht zum Nettoeinkommen gerechnet.
Bei Teilzeitarbeit wird das Einkommen aus der Teilzeitarbeit bei der
Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen.
Die Betreuungsperson bekommt 67 Prozent der Differenz zwischen dem
vor und nach der Geburt zu berücksichtigem Einkommen. Die Höchstgrenze des Erziehungsgeldes beträgt 1.800 Euro, die Mindestgrenze 300 Euro.
Ein Elternteil kann für mindestens 2 Monate Elterngeld und höchstens für 12 Monate Elterngeld bekommen. Insgesamt besteht in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes Anspruch auf Elterngeld.
Beide Eltern können auch gleichzeitig Elterngeld beziehen, dann verkürzt
sich der Beziehungszeitraum auf die Hälfte von den 14 Monaten, also auf 7 Monate.
Elterngeld ist steuerfrei, wird allerdings dem Progressionsteuersatz hinzu gerechnet. Das heißt, das gibt einen höheren Steuersatz, wenn ein Elternteil normal weiterverdient und eine gemeinsame Steuererklärung abgibt.
Eine Broschüre zum Thema Elterngeld und Elternzeit und die gesetzlichen Regelungen kann beim Bundes-Familienministerium (www.bmfsfj.de)
angefordert oder per PDF heruntergeladen werden.
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